Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Lehrer/innen Kulturanbieter

Lehrer/innen

Was ist die Ermässigung Kultur & Schule?

Die Ermässigung Kultur & Schule ist rein symbolisch, denn es gibt weder einen Gutschein aus Papier noch einen digitalen Gutschein. Im Laufe eines Schuljahres darf eine Klasse diese Ermässigung nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen, um eine Aktivität zu einem ermässigten Preis (einschliesslich des Schülertransports) zu nutzen. Die Differenz wird vom Staat Freiburg bezahlt.

Eine Klasse kann sich aber auch für eine Aktivität aus dem Angebot anmelden, ohne ihre Ermässigung Kultur & Schule-zu verwenden. Sie zahlt dann die gesamten Kosten des Angebots gemäss der vom Kulturanbieter ausgestellten Rechnung sowie die Transportkosten.

Wenn sich eine Klasse entscheidet, ihre Ermässigung Kultur & Schule einzulösen, zahlt sie den im Katalog angebotenen ermässigten Preis über die Rechnung des Kulturanbieters. Der Staat Freiburg zahlt dem Kulturanbieter den Restbetrag gegen Vorlage einer von ihm erstellten Abrechnung. Für den Schülertransport gibt es in der Regel ebenfalls spezielle Angebote (die genauen Bedingungen finden Sie in den FAQ dazu).

Zusätzlich zur Ermässigung Kultur & Schule können Schulklassen bei sogenannten «Sonderangeboten» einen ermässigten Preis oder freien Eintritt erhalten. Das Angebot «Transport inklusive» ist ebenfalls gültig. Sie werden auf dieser Website oder im Newsletter des DOA bekanntgegeben.

Was ist das Festival Kultur & Schule?

Seit 2017 veranstaltet Kultur & Schule jedes Jahr im November ein Festival, um seine Aktivitäten ins Rampenlicht zu stellen. Bei diesem Anlass sind die Angebote für Schulen (einschliesslich des Schülertransports) ausnahmsweise kostenlos. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das letzte Festival.

Was ist ein Kulturanbieter?

Gemäss den Richtlinien zum Programm Kultur & Schule handelt es sich dabei um eine «Person oder Organisation, die kulturelle Veranstaltungen oder Aktivitäten anbietet». Konkret handelt es sich um die Person oder Institution, die eine oder mehrere kulturelle Aktivitäten organisiert, welche im Katalog von Kultur & Schule angeboten werden.

Nach der Anmeldung Ihrer Klasse wird sich der Kulturveranstalter mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Anmeldung zu bestätigen und letzte Details zur Veranstaltung zu regeln.

Wofür ist die Schule verantwortlich?

  • Anmeldung über die Plattform Kultur & Schule und Kontakte mit dem Kulturanbieter
  • Vorbereitung der Klasse mithilfe des pädagogischen Dossiers auf die kulturelle Aktivität (und dieses Leitfadens)
  • Bezahlung der Rechnung des Kulturanbieters (und eventueller Urheberrechte bei einer Aufführung)
  • Organisation der Schülertransporte (vorzugsweise mit den TPF)
  • Sich vergewissern, dass die Ermässigung Kultur & Schule ordnungsgemäss verwendet wird (nur eine Ermässigung pro Schüler/in und Schuljahr). Die Schuldirektion bestimmt die zuständige Ansprechperson der Schule (Lehrperson, Schuldirektion oder Kulturbeauftragte/r).

Wer muss meinen Anmeldeantrag bestätigen?

Nur der jeweilige Kulturanbieter sollte den Anmeldeantrag für meine Klasse bestätigen. Er ist für die Anmeldungen zuständig und ich kontaktiere ihn, wenn meine Anmeldung unbeantwortet bleibt. Kultur & Schule greift nicht in den Anmeldeprozess ein. Die Kontaktdaten des Kulturanbieters finden Sie auf der Seite des jeweiligen Angebots.

Wie organisiere ich den Transport meiner Klasse?

Der Staat Freiburg und die Freiburger Verkehrsbetriebe (TPF) haben sich im Rahmen von Kultur und Schule zusammengeschlossen, um den Schülerinnen und Schülern des Kantons den Zugang zur Kultur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern.

Sobald das Kulturangebot auf der Website von Kultur & Schule reserviert wurde und die Bestätigung des Kulturanbieters vorliegt, kann die Lehrperson bei den TPF eine Anfrage für den Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Gruppenreservierung) einreichen. Sie finden die Vorgehensweise auf der Seite der TPF-Website, die Kultur & Schule gewidmet ist. Für Schulklassen, die ihre Ermässigung Kultur & Schule einlösen, ist der Linienverkehr kostenlos.

Für praktische Fragen in Bezug auf Fahrten, Fahrkarten und Fahrpläne wenden Sie sich bitte direkt an die TPF unter vente.bulle@tpf.ch oder telefonisch unter +41 26 913 05 25.

In einigen Fällen, in welchen es zu kompliziert ist, mit dem Linienverkehr zu einer kulturellen Aktivität zu gelangen (zu viele Umstiege, zu lange Reisedauer, Sicherheitsfragen usw.), können die TPF Sonderfahrten anbieten: Diese Ausnahmen müssen von den Schulen direkt mit den TPF ausgehandelt werden. In diesem Fall können die TPF der Schule ein Angebot für eine Sonderfahrt machen: Ein Teil wird dann der Schule in Rechnung gestellt und ein Teil stellen die TPF Kultur & Schule in Rechnung.

Ich kann in diesen FAQ keine Antwort auf meine Frage finden. Wie kann ich die Fachstelle Kultur & Schule kontaktieren?

Die Fachstelle Kultur & Schule setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Kultur (KA), des Amts für französischsprachigen obligatorischen Unterricht (FOA) und des Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) zusammen.

  • Allgemeine Fragen zu Kultur & Schule können Sie per Mail an culture-ecole@fr.ch (KA) senden
  • Bei Fragen zur Erstellung eines pädagogischen Dossiers in französischer Sprache wenden Sie sich bitte an valentine.schneuwly@fr.ch (FOA)
  • Bei Fragen zur Erstellung eines pädagogischen Dossiers in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an denise.schneuwly@fr.ch (DOA)

Kulturanbieter

Wie kann ein Angebot im Katalog Kultur und Schule eingereicht werden?

  1. Der Kulturanbieter füllt das Formular für das Einreichen des Angebots vollständig aus.
  2. Das Angebot wird von der Fachstelle Kultur & Schule geprüft. Diese setzt sich bei Fragen mit dem Kulturanbieter in Verbindung und gibt eine Stellungnahme zur Unterstützung ab.
  3. Wird das Angebot von der Fachstelle Kultur & Schule positiv beurteilt, wird es auf der Website von Kultur & Schule veröffentlicht und der Kulturanbieter wird gebeten, ein pädagogisches Dossier (siehe Leitfaden) zu erstellen. Die Unterrichtsämter stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des pädagogischen Dossiers zur Verfügung und sind für deren Genehmigung zuständig.
  4. Nach erfolgter Genehmigung des pädagogischen Dossiers stellt das Amt für Kultur dem Kulturanbieter einen formellen Entscheid zu.

Fristen

Kulturprojekte können jederzeit während des Jahres eingereicht werden.

Nach der Einreichung des Angebots dauert es etwa vier Monate, bis das Angebot mit den Klassen tatsächlich stattfinden kann. Diese Frist umfasst die Beurteilung des Angebots, die Erstellung und Genehmigung des pädagogischen Dossiers, die Veröffentlichung des Angebots auf der Website sowie die Zeit für die Anmeldung und Vorbereitung der Klassen.

Es wird empfohlen, das vollständige Dossier so rasch als möglich einzureichen, da Schulen ihr Kulturprogramm bereits lange im Voraus festlegen. Wenn Sie zu lange warten, besteht die Gefahr, dass zu wenige Anmeldungen bei Ihnen eingehen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für mein kulturelles Angebot?

Kultur & Schule kann Kulturanbietern (Kulturinstitution, Kulturlokal, Museum, Unternehmen, Verein, Gruppe, Kunstschaffende usw.), die kulturelle Angebote mit einem Kulturvermittlungsprojekt für ein «junges Publikum» anbieten, unterstützen.

Die Angebote, die an der Schule oder ausserhalb der Schule stattfinden können, müssen die Kriterien erfüllen, die in den Richtlinien über die Gewährung einer Unterstützung im Rahmen des Programms Kultur & Schule festgelegt sind.

Die gewährten Unterstützungsbeiträge betreffen namentlich:

  • die Gestaltung von Workshops, die Erstellung von pädagogischen Dossiers, die Vorbereitung, der für die Kulturvermittlung zuständigen Person, auf ihren Einsatz in der Klasse oder auf eine Führung, die Präsenz der betreffenden Person in der Klasse;
  • die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Aufführungen, Filmvorführungen, Workshops oder Führungen im Rahmen von Kultur & Schule.

Folgende Bereiche werden unterstützt: Theater, Tanz, Zirkus, Musik, Bildende Kunst, Film und Multimedia, Literatur, historisches und kulturelles Erbe, Wissenschaft und Naturerbe.

Wie berechne ich den Preis für mein Kulturangebot?

Beantragt der Kulturanbieter eine Unterstützung, muss er den Preis angeben, der den Schulen in Rechnung gestellt wird, ungeachtet der Unterstützung durch Kultur & Schule. Es steht ihm frei, einen kostendeckenden Preis festzusetzen, sofern dieser für die Klassen erschwinglich ist. Geprüfte Projekte können zum gewählten Preis (Normaltarif) und zu einem ermässigten Preis (mit Unterstützung von Kultur & Schule) eingereicht werden. Der Preis mit Unterstützung von Kultur & Schule wird vom Amt für Kultur festgelegt und wird den Klassen angeboten, die ihre Ermässigung Kultur & Schule nutzen.

Was ist die Ermässigung Kultur & Schule?

Die Ermässigung Kultur & Schule ist rein symbolisch, denn es gibt weder einen Gutschein aus Papier noch einen digitalen Gutschein. Im Laufe eines Schuljahres darf eine Klasse diese Ermässigung nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen, um eine Aktivität zu einem ermässigten Preis (einschliesslich des Schülertransports) zu nutzen. Die Differenz wird vom Staat Freiburg bezahlt.

Eine Klasse kann sich aber auch für eine Aktivität aus dem Angebot anmelden, ohne ihre Ermässigung Kultur & Schule-zu verwenden. Sie zahlt dann die gesamten Kosten des Angebots gemäss der vom Kulturanbieter ausgestellten Rechnung sowie die Transportkosten.

Wenn sich eine Klasse entscheidet, ihre Ermässigung Kultur & Schule einzulösen, zahlt sie den im Katalog angebotenen ermässigten Preis über die Rechnung des Kulturanbieters. Der Staat Freiburg zahlt dem Kulturanbieter den Restbetrag gegen Vorlage einer von ihm erstellten Abrechnung. Für den Schülertransport gibt es in der Regel ebenfalls spezielle Angebote (die genauen Bedingungen finden Sie in den FAQ dazu).

Zusätzlich zur Ermässigung Kultur & Schule können Schulklassen bei sogenannten «Sonderangeboten» einen ermässigten Preis oder freien Eintritt erhalten. Sie werden auf dieser Website oder im Newsletter des DOA bekanntgegeben.

Wofür ist der Kulturanbieter verantwortlich?

  • Er informiert sich über die in dieser FAQ beschriebenen Modalitäten von Kultur & Schule, bevor er ein Angebot unterbreitet.
  • Er bestätigt die Anmeldungen der Schulen und verwaltet mit ihnen die Organisation der Aktivität und die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des pädagogischen Dossiers.
  • Er stellt den Schulen ihren Anteil an den Kosten des Kulturangebots in Rechnung (ermässigter Preis bei Verwendung der Ermässigung Kultur & Schule, andernfalls Volltarif).
  • Er füllt das Abrechnungsformular der Aktivität auf der Website von Kultur & Schule aus, damit der Staat Freiburg seinen Anteil überweisen kann.
  • Er beantwortet Fragen von Schulen und leitet sie gegebenenfalls an diese FAQ oder an die Fachstelle Kultur & Schule weiter.

 

Was ist mit der Abrechnung der Aktivität gemeint?

Die finanzielle Unterstützung, die Kultur & Schule dem Kulturanbieter gewährt, wird diesem nach Vorlage einer Abrechnung der Klassen, die an seinem Angebot teilgenommen haben, ausgezahlt. Diese Abrechnung ist im persönlichen Bereich des Kulturanbieters auf der Website https://kulturundschule.ch auszufüllen unter „Meine Angebote“ eintragen. Ein Kulturakteur, der mehrere Angebote gleichzeitig anbietet, muss für jedes Angebot eine Abrechnung eingeben. Bitte sehen Sie sich vor der ersten Einzahlung das folgende Videotutorial an .

Die Abrechnungen müssen mindestens zweimal im Jahr, jeweils am Ende des Halbjahres, d. h. spätestens am 15. Juli und 15. Dezember eines jeden Jahres, übermittelt werden.

Darüber hinaus sind diese Abrechnungen wichtig für die Statistik von Kultur und Schule.

Wozu dient das pädagogische Dossier?

Jedes Angebot von Kultur & Schule, das sich an Schülerinnen und Schüler richtet, muss auf seine pädagogische Relevanz und seine Übereinstimmung mit den Zielen des Lehrplans 21 des oder Westschweizer Lehrplans (PER) abgestimmt sein. 

Im Falle einer Übersetzung kann sich der Kulturanbieter auf die genehmigte Originalversion stützen. Bei den Bezügen zum Lehrplan handelt es sich nicht um eine einfache Übersetzung, sondern um eine Anpassung der Bezüge an den entsprechenden Lehrplan.

Das pädagogische Dossier gibt den Lehrpersonen Orientierungshilfe bei der Auswahl kultureller Angebote und bei den Aktivitäten, die im Unterricht durchgeführt werden sollen, um das kulturelle Erlebnis ihrer Schülerinnen und Schüler vorzubereiten, zu erleben und zu festigen.

Ein Leitfaden kann Kulturanbietern bei der Erstellung ihrer pädagogischen Dossiers helfen. Die Unterrichtsämter stehen für alle diesbezüglichen Fragen zur Verfügung.

Worauf beziehen sich die HarmoS-Stufen?

Die Schulstufen werden in HarmoS-Jahren ausgedrückt. Die obligatorische Schule reicht von der 1H (erster Kindergarten) bis zur 11H (letztes Jahr der Orientierungsschule). Die Schulstufen sind in drei Zyklen unterteilt.

HarmoS-Schuljahr

Durchschnittsalter

Zyklus

1H

4‒5 Jahre

1. Zyklus

2H

5‒6 Jahre

3H

6‒7 Jahre

4H

7‒8 Jahre

5H

8‒9 Jahre

2. Zyklus

6H

9‒10 Jahre

7H

10‒11 Jahre

8H

11‒12 Jahre

9H

12‒13 Jahre

3. Zyklus

10H

13‒14 Jahre

11H

14‒15 Jahre

Was ist das Festival Kultur & Schule?

Seit 2017 veranstaltet Kultur & Schule jedes Jahr im November ein Festival, um seine Aktivitäten ins Rampenlicht zu stellen. Bei diesem Anlass sind die Angebote für Schulen (einschliesslich des Schülertransports) ausnahmsweise kostenlos. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das letzte Festival.

Ich kann in diesen FAQ keine Antwort auf meine Frage finden. Wie kann ich die Fachstelle Kultur & Schule kontaktieren?

Die Fachstelle Kultur & Schule setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Kultur (KA), des Amts für französischsprachigen obligatorischen Unterricht (FOA) und des Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) zusammen.

  • Allgemeine Fragen zu Kultur & Schule können Sie per Mail an culture-ecole@fr.ch (KA) senden
  • Bei Fragen zur Erstellung eines pädagogischen Dossiers in französischer Sprache wenden Sie sich bitte an valentine.schneuwly@fr.ch (FOA)
  • Bei Fragen zur Erstellung eines pädagogischen Dossiers in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an denise.schneuwly@fr.ch (DOA)