Kultur für Freiburger Schülerinnen und Schüler

Das Programm zur Sensibilisierung und zum Zugang zur Kultur für Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit im Kanton Freiburg

Kultur für Freiburger Schülerinnen und Schüler

© Vamille

Das Programm zur Sensibilisierung und zum Zugang zur Kultur für Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit im Kanton Freiburg

FAQ

Direkter Zugang zu den häufigsten Fragen

Lehrerinnen und Lehrer

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Was ist die Ermässigung Kultur & Schule?

Die Ermässigung Kultur & Schule ist rein symbolisch, denn es gibt weder einen Gutschein aus Papier noch einen digitalen Gutschein. Im Laufe eines Schuljahres darf eine Klasse diese Ermässigung nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen, um eine Aktivität zu einem ermässigten Preis (einschliesslich des Schülertransports) zu nutzen. Die Differenz wird vom Staat Freiburg bezahlt.

Eine Klasse kann sich aber auch für eine Aktivität aus dem Angebot anmelden, ohne ihre Ermässigung Kultur & Schule-zu verwenden. Sie zahlt dann die gesamten Kosten des Angebots gemäss der vom Kulturanbieter ausgestellten Rechnung sowie die Transportkosten.

Wenn sich eine Klasse entscheidet, ihre Ermässigung Kultur & Schule einzulösen, zahlt sie den im Katalog angebotenen ermässigten Preis über die Rechnung des Kulturanbieters. Der Staat Freiburg zahlt dem Kulturanbieter den Restbetrag gegen Vorlage einer von ihm erstellten Abrechnung. Für den Schülertransport gibt es in der Regel ebenfalls spezielle Angebote (die genauen Bedingungen finden Sie in den FAQ dazu).

Zusätzlich zur Ermässigung Kultur & Schule können Schulklassen bei sogenannten «Sonderangeboten» einen ermässigten Preis oder freien Eintritt erhalten. Das Angebot «Transport inklusive» ist ebenfalls gültig. Sie werden auf dieser Website oder im Newsletter des DOA bekanntgegeben.

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Wie organisiere ich den Transport meiner Klasse?

Der Staat Freiburg und die Freiburger Verkehrsbetriebe (TPF) haben sich im Rahmen von Kultur und Schule zusammengeschlossen, um den Schülerinnen und Schülern des Kantons den Zugang zur Kultur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern.

Sobald das Kulturangebot auf der Website von Kultur & Schule reserviert wurde und die Bestätigung des Kulturanbieters vorliegt, kann die Lehrperson bei den TPF eine Anfrage für den Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Gruppenreservierung) einreichen. Sie finden die Vorgehensweise auf der Seite der TPF-Website, die Kultur & Schule gewidmet ist. Für Schulklassen, die ihre Ermässigung Kultur & Schule einlösen, ist der Linienverkehr kostenlos.

Für praktische Fragen in Bezug auf Fahrten, Fahrkarten und Fahrpläne wenden Sie sich bitte direkt an die TPF unter vente.bulle@tpf.ch oder telefonisch unter +41 26 913 05 25.

In einigen Fällen, in welchen es zu kompliziert ist, mit dem Linienverkehr zu einer kulturellen Aktivität zu gelangen (zu viele Umstiege, zu lange Reisedauer, Sicherheitsfragen usw.), können die TPF Sonderfahrten anbieten: Diese Ausnahmen müssen von den Schulen direkt mit den TPF ausgehandelt werden. In diesem Fall können die TPF der Schule ein Angebot für eine Sonderfahrt machen: Ein Teil wird dann der Schule in Rechnung gestellt und ein Teil stellen die TPF Kultur & Schule in Rechnung.

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Wofür ist die Schule verantwortlich?

  • Anmeldung über die Plattform Kultur & Schule und Kontakte mit dem Kulturanbieter
  • Vorbereitung der Klasse mithilfe des pädagogischen Dossiers auf die kulturelle Aktivität (und dieses Leitfadens)
  • Bezahlung der Rechnung des Kulturanbieters (und eventueller Urheberrechte bei einer Aufführung)
  • Organisation der Schülertransporte (vorzugsweise mit den TPF)
  • Sich vergewissern, dass die Ermässigung Kultur & Schule ordnungsgemäss verwendet wird (nur eine Ermässigung pro Schüler/in und Schuljahr). Die Schuldirektion bestimmt die zuständige Ansprechperson der Schule (Lehrperson, Schuldirektion oder Kulturbeauftragte/r).
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Was ist das Festival Kultur & Schule?

Seit 2017 veranstaltet Kultur & Schule jedes Jahr im November ein Festival, um seine Aktivitäten ins Rampenlicht zu stellen. Bei diesem Anlass sind die Angebote für Schulen (einschliesslich des Schülertransports) ausnahmsweise kostenlos. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das letzte Festival.

Kulturanbieter

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Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für mein kulturelles Angebot?

Kultur & Schule kann Kulturanbietern (Kulturinstitution, Kulturlokal, Museum, Unternehmen, Verein, Gruppe, Kunstschaffende usw.), die kulturelle Angebote mit einem Kulturvermittlungsprojekt für ein «junges Publikum» anbieten, unterstützen.

Die Angebote, die an der Schule oder ausserhalb der Schule stattfinden können, müssen die Kriterien erfüllen, die in den Richtlinien über die Gewährung einer Unterstützung im Rahmen des Programms Kultur & Schule festgelegt sind.

Die gewährten Unterstützungsbeiträge betreffen namentlich:

  • die Gestaltung von Workshops, die Erstellung von pädagogischen Dossiers, die Vorbereitung, der für die Kulturvermittlung zuständigen Person, auf ihren Einsatz in der Klasse oder auf eine Führung, die Präsenz der betreffenden Person in der Klasse;
  • die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Aufführungen, Filmvorführungen, Workshops oder Führungen im Rahmen von Kultur & Schule.

Folgende Bereiche werden unterstützt: Theater, Tanz, Zirkus, Musik, Bildende Kunst, Film und Multimedia, Literatur, historisches und kulturelles Erbe, Wissenschaft und Naturerbe.

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Wie kann ein Angebot im Katalog Kultur und Schule eingereicht werden?

  1. Der Kulturanbieter füllt das Formular für das Einreichen des Angebots vollständig aus.
  2. Das Angebot wird von der Fachstelle Kultur & Schule geprüft. Diese setzt sich bei Fragen mit dem Kulturanbieter in Verbindung und gibt eine Stellungnahme zur Unterstützung ab.
  3. Wird das Angebot von der Fachstelle Kultur & Schule positiv beurteilt, wird es auf der Website von Kultur & Schule veröffentlicht und der Kulturanbieter wird gebeten, ein pädagogisches Dossier (siehe Leitfaden) zu erstellen. Die Unterrichtsämter stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des pädagogischen Dossiers zur Verfügung und sind für deren Genehmigung zuständig.
  4. Nach erfolgter Genehmigung des pädagogischen Dossiers stellt das Amt für Kultur dem Kulturanbieter einen formellen Entscheid zu.

Fristen

Kulturprojekte können jederzeit während des Jahres eingereicht werden.

Nach der Einreichung des Angebots dauert es etwa vier Monate, bis das Angebot mit den Klassen tatsächlich stattfinden kann. Diese Frist umfasst die Beurteilung des Angebots, die Erstellung und Genehmigung des pädagogischen Dossiers, die Veröffentlichung des Angebots auf der Website sowie die Zeit für die Anmeldung und Vorbereitung der Klassen.

Es wird empfohlen, das vollständige Dossier so rasch als möglich einzureichen, da Schulen ihr Kulturprogramm bereits lange im Voraus festlegen. Wenn Sie zu lange warten, besteht die Gefahr, dass zu wenige Anmeldungen bei Ihnen eingehen.

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Wofür ist der Kulturanbieter verantwortlich?

  • Er informiert sich über die in dieser FAQ beschriebenen Modalitäten von Kultur & Schule, bevor er ein Angebot unterbreitet.
  • Er bestätigt die Anmeldungen der Schulen und verwaltet mit ihnen die Organisation der Aktivität und die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des pädagogischen Dossiers.
  • Er stellt den Schulen ihren Anteil an den Kosten des Kulturangebots in Rechnung (ermässigter Preis bei Verwendung der Ermässigung Kultur & Schule, andernfalls Volltarif).
  • Er füllt das Abrechnungsformular der Aktivität auf der Website von Kultur & Schule aus, damit der Staat Freiburg seinen Anteil überweisen kann.
  • Er beantwortet Fragen von Schulen und leitet sie gegebenenfalls an diese FAQ oder an die Fachstelle Kultur & Schule weiter.